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   BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22   

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BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2022,39770)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2022 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2022,39770)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2022,39770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 523
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22
    Sie ist insbesondere nicht mangels Hinweises auf die Formvorschrift des § 55d VwGO unvollständig, denn die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2022 - 8 B 51.22
    Sie ist insbesondere nicht mangels Hinweises auf die Formvorschrift des § 55d VwGO unvollständig, denn die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 28 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - 12 A 1484/23

    Rechtsanwalt; elektronischer Rechtsverkehr; elektronische Übermittlung;

    vgl. dazu auch BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 9 B 23.22 -, juris Rn. 2, vom 8. Dezember 2022 - 8 B 51.22 -, juris Rn. 2, und vom 4. Oktober 2022 - 20 F 15.22 -, juris Rn. 7.
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 5 A 34/22

    Rechtsbehelfsbelehrung; maßgeblicher Zeitpunkt; elektronische Form

    Wird die elektronische Form des § 55d Satz 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d Satz 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der nicht formgerecht eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2022 - 8 B 51/22 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2023 - A 12 S 1719/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung auch bei gerichtsbekannten

    Sie ist insbesondere nicht mangels Hinweises auf die Formvorschrift des § 55d VwGO unvollständig, denn die nach § 58 Abs. 1 VwGO gebotene Belehrung über den Rechtsbehelf schließt dessen Form nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2021 - 9 C 8.19 -, juris Rn. 28 m.w.N., und Beschluss vom 08.12.2022 - 8 B 51.22 -, juris Rn. 3).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 11/23

    Unzulässiges Gesuch auf Ablehnung von Justizbeschäftigten

    Wird die elektronische Form des § 55d S. 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d S. 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der in Papierform eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (BVerwG, Beschluss vom 08.12.2022, 8 B 51/22 juris-Rn 2).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
    Wird die elektronische Form nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d S. 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der in Papierform eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 8 B 51/22 -, Rn. 2, juris; OVG Münster, Beschluss vom 28. August 2023 - 10 A 881/23 -, Rn. 4, juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.05.2023 - 1 AGH 11/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Wird die elektronische Form des § 55d S. 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d S. 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der in Papierform eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel ( BVerwG, Beschluss vom 08.12.2022, 8 B 51/22 juris-Rn 2 ).
  • VG Würzburg, 30.01.2024 - W 8 K 23.1036

    Ablehnung, Aufhebung und Rückforderung der Überbrückungshilfe IV, unzulässige

    Die Nichteinhaltung einer bestehenden elektronischen Einreichungspflicht führt zur Unwirksamkeit der jeweiligen Erklärungen und zur Unzulässigkeit von eingelegten Rechtsmitteln (BVerwG, B.v. 8.12.2022 - 8 B 51/22 - juris Rn 2; Hoppe/Ulrich, Die elektronische Einreichungspflicht nach § 55d VwGO - eine Rechtsprechungsübersicht, NVwZ 2023, 465, 466).
  • VG Düsseldorf, 17.07.2023 - 35 K 1148/22

    Folgepflicht, Sozialarbeiterin, Kontakte zu entwichenem Gefangenen, privater Pkw

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 8 B 51/22 -, juris, Rn. 2.
  • DGH Brandenburg, 24.03.2023 - DGH 1/23

    Zulässigkeit der Versetzung eines Arbeitsrichters; Beschwerde beim Dienstgericht;

    Wird - wie hier - die elektronische Form des § 55d Satz 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d Satz 3 und 4 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der in Papierform eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - BVerwG 8 B 51.22 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2023 - 2 OA 37/23

    Elektronische Übermittlung; Ersatzeinreichung; Streitwert,

    Wird die elektronische Form des § 55d Satz 1 VwGO nicht beachtet, ohne dass die Voraussetzungen des § 55d Satz 3 und 4 Halbs. 1 VwGO erfüllt sind, führt dies zur Unwirksamkeit der in Papierform eingereichten Erklärungen und zur Unzulässigkeit damit erhobener Rechtsmittel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.2022 - 8 B 51.22 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2023 - 9 LA 83/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Fax; Klageschrift; Naturalpartei; Nutzungspflicht;

  • DGH Brandenburg, 24.03.2023 - DGH 2/23

    Versetzung eines Arbeitsrichters mit Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VG München, 26.04.2023 - M 19L DK 22.3308

    Unzulässigkeit einer unter Verstoß gegen § 55d Satz 1 VwGO erhobenen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22   

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https://dejure.org/2023,2268
BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2023,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2023 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2023,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 8 B 51.22 (https://dejure.org/2023,2268)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Für einen derartigen in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Soweit sich die Kläger auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372), hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133 ).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Soweit sich die Kläger auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372), hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133 ).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 8 KSt 1.10

    Änderung oder Ergänzung einer unanfechtbaren Entscheidung über die Tragung der

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Für einen derartigen in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 24.04.2020 - 1 B 18.20

    Keine "außerordentliche Beschwerde" bei nicht beschwerdefähigen Entscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Abgesehen davon betraf sie nur eine Befassung des nächsthöheren Gerichts mit außerordentlichen Rechtsbehelfen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 B 18.20 - juris Rn. 2), nicht aber die Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch dasjenige Gericht, das - wie hier - die Entscheidung erlassen hat.
  • BVerwG, 25.01.2011 - 8 KSt 12.10
    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22
    Sie ist vielmehr ein formelles Recht, das greift, wenn das Gericht wesentliches Vorbringen der Prozessbeteiligten nicht zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in gebotener Weise auseinandergesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 KSt 12.10 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 19 ZB 22.2659

    Erfolglose Anhörungsrüge in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

    Im Übrigen stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur inhaltlichen Nachprüfung der angegriffenen gerichtlichen Entscheidung dar (st.Rspr., z.B. BVerwG, B.v. 16.1.2023 - 4 BN 46.22 u.a. - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 12.1.2023 - 8 B 51.22 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 9.3.2023 - 10 AS 23.411 - juris Rn. 6; B.v. 22.9.2022 - 10 ZB 22.30735 - juris Rn. 3).
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